Page 206 - 《客語及少數族群語言政策》附錄_少數語言法律
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2022/4/28  下午 4:50    Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Sorben/Wenden-Gesetz - SWG)

       Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg
       (Sorben/Wenden-Gesetz - SWG)
       vom 7. Juli 1994
       (GVBl.I/94, [Nr. 21], S.294)

       zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018
       (GVBl.I/18, [Nr. 23])

       Inhaltsübersicht

       Präambel
       § 1 Recht auf nationale Identität
       § 2 Sorbische/Wendische Volkszugehörigkeit

       § 3 Angestammtes Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden
       § 4 Sorbische/Wendische Fahne
       § 4a Dachverbände sorbischer/wendischer Verbände und Vereine - Verbandsklagerecht

       § 5 Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag
       § 5a Beauftragte oder Beauftragter für Angelegenheiten der Sorben/Wenden bei der
       Landesregierung
       § 5b Bericht der Landesregierung
       § 6 Beauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden bei den Kommunen

       § 7 Kultur
       § 8 Sprache
       § 9 Forschung und Lehre

       § 10 Bildung
       § 11 Zweisprachige Beschriftung im angestammten Siedlungsgebiet
       § 12 Medien
       § 13 Länderübergreifende Zusammenarbeit
       § 13a Kostenerstattung

       § 13b Verordnungsermächtigung
       § 13c Übergangsbestimmung
       § 14 Verkündung

       Anlage Gemeinden und Gemeindeteile im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden
       zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes


                                           Präambel

       In Anerkennung des Willens der Sorben/Wenden, die seit Jahrhunderten insbesondere in der

       Lausitz beheimatet sind und ihre Sprachen und Kultur trotz vielfältiger Assimilierungsversuche
       durch die Geschichte hindurch bis in die heutige Zeit erhalten haben, ihre nationale Identität auch
       in Zukunft zu bewahren und zu stärken,

       im Wissen um die Einheit des sorbischen/wendischen Volkes, dessen angestammtes
       Siedlungsgebiet sich im Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen befindet,

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